2. November 2018

Konformitätsbewertung durch den Anbieter

 
Konformitätsbewertung – Teil 3
Konformitätsbewertung durch den Anbieter

Nach DIN EN ISO/IEC 17050-1 ist die Erklärung einer ersten Seite (siehe Teil 2; Lieferant, Hersteller, Anbieter) eine der möglichen Konformitätsbestätigungen, die im Markt verwendet wird, um das Vertrauen in die Konformität von Produkten, Prozessen, … zu erhöhen.
Die Konformitätserklärung nach DIN EN ISO/IEC 17050-1 ist eine Zusicherung des Anbieters, dass der Gegenstand der Erklärung mit festgelegten Anforderungen übereinstimmt. Dabei kann sich der Anbieter auf Konformitätsbewertungen durch eine andere erste, zweite oder dritte Seite stützen, bleibt aber stets selbst in der Verantwortung für seine Konformitätserklärung. Die Norm empfiehlt, die Aussagekraft der Konformitätserklärung und damit das Vertrauen in die diese Erklärung durch eine unterstützende Dokumentation zu stärken (DIN EN ISO/IEC 17050-2).

Der Anbieter muss nach DIN EN ISO/IEC 17050-1 gewährleisten, dass:

  • Regelungen existieren für die Verantwortlichkeiten, die Ausstellung, Aufrechterhaltung, Änderung, Aufhebung oder das Zurückziehen der Konformitätserklärung,
  • der Konformitätserklärung eine angemessenen Ermittlung und Bewertung der Konformität (z. B. durch Prüfungen, Audits oder Inspektionen) vorausgeht,
  • Verfahren existieren, die gewährleisten, dass die Anforderungen, auf die sich die Konformitätserklärung bezieht, fortdauernd erfüllt werden,
  • Verfahren für die Konformitätsüberprüfung existieren für den Fall von Änderungen am Konformitätsgegenstand oder den Fall von Änderungen der Anforderungen, auf die sich die Konformitätserklärung bezieht.

Die Konformitätserklärung des Anbieters muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um ausreichende Verbindlichkeit und damit angemessenes Vertrauen zu schaffen. Die Erklärung muss daher unter anderem folgende Mindestangaben enthalten:

  • die eindeutige Bezeichnung der Konformitätserklärung,
  • die Bezeichnung des Gegenstandes der Konformitätserklärung,
  • die Anforderungen (z.B. Normen), die der Erklärung zugrunde liegen,
  • die eigentliche Konformitätsaussage – ggf. inkl. von Einschränkungen ihrer Gültigkeit,
  • die eindeutige Identifizierung der für die Ausstellung der Erklärung Verantwortlichen.
Teilen:
Zur Werkzeugleiste springen