Konformitätsbewertung Teil 10 – 
Zusammenfassende Tabelle


Zum Abschluss der Reihe „Konformitätsbewertungen in der Werkstoffprüfung“
gibt es eine zusammenfassende Tabelle:

Konformitäts-
bewertungen
Prüflabore (PL) Inspektionsstellen (IS) Zertifizierungsstellen (ZS)
entsprechend der Norm: DIN EN ISO/IEC 17025 DIN EN ISO/IEC 17020 DIN EN 45011
Qualitätsmanagement
Systeme
✅ notwendig ✅ notwendig ✅ notwendig
Fachkenntnisse
des Personals
✅ notwendig ✅ notwendig ✅ notwendig
Systemkenntnisse
des Personals
nicht gefordert
✅ notwendig ✅ notwendig
Technische
Einrichtungen
✅ notwendig ✅ notwendig nicht gefordert
Unabhängigkeitsgrad
der Konformitätsbewertungsstelle  
PL kann sein:
» erste Seite (Hersteller)
» zweite Seite (Anwender)
» dritte Seite (Unabhängig)
IS kann sein:
» erste Seite (Typ B oder C)
» zweite Seite (Typ B oder C)
» dritte Seite (Typ A)
ZS ist immer:


» dritte Seite
Gegenstand
der Konformitätsbewertung
Proben / Produkte – z.B.:
Bauteile
Materialien
Substanzen
kann z.B. sein:
Prozess
Produkt
Anlage
kann z.B. sein:
Prozess
Produkt
Anlage
Ermittlung
der Konformität
z.B.: durch:
Prüfungen
z.B. durch:
Prüfungen
Sachverständigentätigkeit
Berechnungen
Audits
z.B. durch:
Prüfungen
Inspektionen
Audits
Bewertung
der Konformität
in Bezug auf:
Normen
normative Dokumente
in Bezug auf:
Normen
Normative Dokumente
Sachverständigenurteil
in Bezug auf:
Normen
normative Dokumente
Entscheidung
über die Konformität
üblicherweise durch
diejenigen, die bewerten
üblicherweise durch
diejenigen, die bewerten
immer durch andere als
diejenigen, die bewerten
Bestätigung
der Konformität
• Prüfberichte • Inspektionsbericht
• Schadensbericht
• Zertifikat
Gültigkeit
der Konformitätsbestätigung
gilt nur für die geprüften Proben
und die Fertigungs- bzw. Lieferlose, die sie repräsentieren, und nur für den Zeitpunkt der Prüfung
gilt nur für die inspizierten
Produkte oder Prozesse, die durch den Inspektionsgegenstand repräsentiert werden und nur für den Zeitpunkt der Inspektion
fortdauernde Gültigkeit
über die Gegenstände der Bewertung und den Zeitpunkt der Bewertung hinaus
Kennzeichnung
des Konformitätsbewertungs-  
gegenstands
keine Kennzeichnung
gefordert
ggf. Kennzeichnung der Gegenstände,
die inspiziert wurden
Kennzeichnung der Gegenstände,
für die die Zertifizierung gilt
Genehmigungen
bezüglich der Konformität
keine Genehmigungen keine Genehmigungen Verwendung eines Zertifikates
oder eines Konformitätszeichens
Überwachung
der Konformität
keine Überwachung Überwachung kann
vereinbart werden
Überwachung notwendig
© W.S. Werkstoff Service GmbH

Alle Teile des Beitrags „Konformitätsbewertungen in der Werkstoffprüfung“ von Dr. Ingo Poschmann ( In der Fassung vom November 2012 ) gibt es hier zusammengefasst als PDF.

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Teil 9: Kompetenz und Vertrauen – die Basis der Konformitätsbewertung

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